Meldungen im Rahmen des Masernschutzgesetzes
Das Maserschutzgesetz (§ 20, Infektionsschutzgesetz), trat am 1. Juni 2020 in Kraft. Alle Einrichtungen, die über das Meldeportal zur Impfpflicht RLP Meldungen vornehmen müssen, finden auf der Startseite die Registrierung zum Meldeportal.
Informationen zu Meldungen im Rahmen des Masernschutzgesetzes
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