Meldungen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung

Gemäß § 11 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen in Rheinland-Pfalz (GSchO), § 10 Absätze 1 und 2 der Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen (SoSchulO) und § 12 des Landesgesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG) kooperieren Grundschulen und der öffentliche Gesundheitsdienst um die Schuleignung des Kindes zu untersuchen.

Im Zuge dieses Prozesses übermitteln die Grundschulen in Rheinland-Pfalz die Personalien der angemeldeten Kinder an das jeweils zuständige Gesundheitsamt über das ÖGD-Portal Rheinland-Pfalz.